carconcept-mietwagen
  Mietbedingungen
 

* Zur Benutzung des Fahrzeuges sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt.

* Der Mieter/Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und über eine mehr als zwölfmonatige Fahrpraxis, sowie über einen gültigen Führerschein verfügen.

* Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Fahrzeuges zu beachten. Das Mietfahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen oder zum Befahren von Rennstrecken. Nicht gestattet sind die Weitervermietung, Umzüge und Tiertransporte.

* Der Mieter hat alle technischen Regeln zu beachten. Motor- und Getriebeöl, Kühlflüssigkeit, Schweibenwaschanlage, Reifen und Beleuchtung des Fahrzeuges sind regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für eventuell daraus entstehende Schäden. Bei jeglichen Problemen mit dem Mietwagen ist umgehend der Vermieter zu verständigen.

* Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird ist es verschlossen zu halten und der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Autos die Fahrzeugschlüssel und Dokumente an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.

* Im Falle eines Unfalls ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und es muss darauf bestanden werden, dass der Unfall und die Beschädigung polizeilich aufgenommen werden. Dem Mieter ist es untersagt ein Schuldanerkenntnis abzugeben, bzw. durch Zahlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Nach einem Diebstall des Fahrzeuges, oder Fahrzeugteilen, hat der Mieter sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vermieter zu verständigen.


** Im umfassenden Versicherungsschutz sind folgende Versicherungen inkludiert:

- Haftpflicht, Diebstahl, Feuer, Personeninsassen und Vandalismus

(!) Bei Alkohol- oder Drogenkonsum erlischt sämtlicher Versicherungsschutz und der Mieter ist für alle daraus entstehenden Schäden persönlich haftend.



Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Bei Streitigkeiten ist Asunción, Paraguay als Gerichtsstand vereinbart.
 
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